Fahrerlaubnisklassen

Klasse B (PKW)

Was darf gefahren werden?
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit maximal 8 Sitzplätze (zzgl. Fahrer)
Anhänger:
bis 750 kg oder schwerer, wenn die Kombination ≤ 3.500 kg bleibt
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren (BF17): ab 17 Jahre
Anmeldung: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
(bei Ersterteilung)
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
5 × Überland
4 × Autobahn
3 × Nacht
➜ insgesamt 12 Sonderfahrten

Klasse BE (Anhänger)

Was darf gefahren werden?
Kombination aus Pkw (Klasse B) und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre bei BF17)
Anmeldung: ab Besitz oder parallelem Erwerb von Klasse B
Theoretische Ausbildung:
Keine Pflicht-Theoriestunden, wenn Klasse B vorhanden ist
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
3 × Überland
1 × Autobahn
1 × Nacht
➜ 5 Sonderfahrten

Klasse AM (Roller & Kleinkrafträder)

Was darf gefahren werden?
Kleinkrafträder bis 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³
Mindestalter: 15 Jahre
Anmeldung: ab 14½ Jahren
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoff
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten

Klasse A1 (Leichtkraftrad)

Was darf gefahren werden?
Bis 125 cm³
Max. 11 kW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: ab 15½ Jahren
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
12 Pflicht-Sonderfahrten
(5 Überland / 4 Autobahn / 3 Nacht)

Klasse A2 (Motorrad bis 35KW/48PS)

Was darf gefahren werden?
Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: 6 Monate vorher möglich
Theoretische Ausbildung
Wie Klasse A:
Ersterteilung: 12 + 4 Doppelstunden
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 + 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Übungsfahrten nach individuellem Bedarf
12 Pflicht-Sonderfahrten
(5 Überland / 4 Autobahn / 3 Nacht)

Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbegrenzung)

Was darf gefahren werden?
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre, wenn Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren vorhanden (Aufstieg)
Anmeldung: frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff Motorrad
Bei Vorbesitz Klasse B:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff Motorrad
Praktische Ausbildung
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
5 × Überland
4 × Autobahn
3 × Nacht
➜ 12 Sonderfahrten

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