Fahrerlaubnisklassen
Auf dem Weg zur Fahrerlaubnis begleiten wir dich Schritt für Schritt.
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Mindestalter, Anmeldung, Theorie- und Praxisumfang.
Bitte beachte dass zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- und Sonderfahrten immer noch weitere Übungsstunden für z.B. die Grundfahraufgaben anfallen, die Anzahl dieser variiert stark und hängt immer von deinem individuellen Lernfortschritt ab.
Für weitere Fragen melde dich gerne persönlich bei uns oder mache ein individuelles Beratungsgespräch mit unseren Fahrlehrern aus!
Klasse B (PKW)
Was darf gefahren werden?
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit maximal 8 Sitzplätze (zzgl. Fahrer)
Anhänger:
bis 750 kg oder schwerer, wenn die Kombination ≤ 3.500 kg bleibt
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren (BF17): ab 17 Jahre
Anmeldung: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
(bei Ersterteilung)
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
5 × Überland
4 × Autobahn
3 × Nacht
➜ insgesamt 12 Sonderfahrten
Klasse BE (Anhänger)
Was darf gefahren werden?
Kombination aus Pkw (Klasse B) und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre bei BF17)
Anmeldung: ab Besitz oder parallelem Erwerb von Klasse B
Theoretische Ausbildung:
Keine Pflicht-Theoriestunden, wenn Klasse B vorhanden ist
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
3 × Überland
1 × Autobahn
1 × Nacht
➜ 5 Sonderfahrten
Klasse AM (Roller & Kleinkrafträder)
Was darf gefahren werden?
Kleinkrafträder bis 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³
Mindestalter: 15 Jahre
Anmeldung: ab 14½ Jahren
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoff
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten
Klasse A1 (Leichtkraftrad)
Was darf gefahren werden?
Bis 125 cm³
Max. 11 kW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: ab 15½ Jahren
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 Grundstoff + 4 Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
12 Pflicht-Sonderfahrten
(5 Überland / 4 Autobahn / 3 Nacht)
Klasse A2 (Motorrad bis 35KW/48PS)
Was darf gefahren werden?
Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: 6 Monate vorher möglich
Theoretische Ausbildung
Wie Klasse A:
Ersterteilung: 12 + 4 Doppelstunden
Mit Vorbesitz Klasse B: 6 + 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Übungsfahrten nach individuellem Bedarf
12 Pflicht-Sonderfahrten
(5 Überland / 4 Autobahn / 3 Nacht)
Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbegrenzung)
Was darf gefahren werden?
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre, wenn Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren vorhanden (Aufstieg)
Anmeldung: frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff Motorrad
Bei Vorbesitz Klasse B:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff Motorrad
Praktische Ausbildung
Übungsfahrten: nach individuellem Bedarf
Pflicht-Sonderfahrten:
5 × Überland
4 × Autobahn
3 × Nacht
➜ 12 Sonderfahrten
